Mietbedingungen Unterkünfte
1. Ab 23.00 Uhr muß es auf dem Gelände ruhig sein. Es soll dafür Sorge getragen werden, daß alle anderen Gäste von Rufus nicht gestört werden.
2. Der Mietpreis ist inklusive der Wasser- und Elektrizitätskosten. Die Heizkosten für das Bauernhaus und die obere Etage sind nicht im Mietpreis inbegriffen (der Gaspreis beträg € 3,30 pro m3 ). Auch die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten (€ 0,95 pro Nacht pro Person über 12 Jahren).
3. Wenn die Unterkünfte in den Monaten Mai bis September gemietet werden, müssen auch Polyvalken bei Rufus bestellt werden. Zum Bauernhaus gehören 5 Polyvalken. Bei der oberen Etage und dem Vios gehören 2 Polyvalken.
4. Wenn das Bauernhaus gemietet wird, müssen die Getränke bei Rufus bestellt werden. Diese Bestellung muss bis spätestens einer Woche vor Mietantritt durchgegeben werden. Die Mieter der anderen Unterkünfte oder Boote können ebenfalls von diesem Service Gebrauch machen.
5. Die in den Unterkünften ausgehängten Hausregeln sind ein Bestandteil der Mietübereinkunft und müssen befolgt werden. Dies gilt auch für die Anweisungen und Vorschriften durch die Betriebsleitung von Rufus.
6. Der Mieter verpflichtet sich Haus, Gelände und Boote während des Aufenthalts ordentlich und sauber zu halten und am Ende des Mietzeitraums vollständig leer und sauber zu übergeben. Wird eine Unterkunft nicht sauber hinterlassen, werden die Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Bis spätestens zwei Wochen vor Mietantritt kann in Absprache die Reinigung durch Rufus übernommen werden. Die entstehenden Kosten übernimmt der Mieter.
7. Der Mieter ist verpflichtet sich bei der Ankunft bei der Betriebsleitung zu melden, um das gemietete Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übernehmen. Für jede Unterkunft wird mit einer Kaution von € 250,- Euro gehaftet. Die Kaution muss nicht in bar hinterlegt werden. Es wird eine Bürgschaft über eine Summe des eigenen Risikos unterschrieben. Bei der Abreise wird wiederum kontrolliert. Eventuelle Schäden werden schriftlich gemeldet und dann einkassiert.
8. Während des gesamten Mietzeitraumes hat der Verwalter Zutritt zu den Unterkünften, um den Zustand der Räume zu kontrollieren.
9. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht ohne die schriftliche Zustimmung der Betriebsleitung an Dritte weitergeben oder übertragen.
10. Bei einer Stornierung bis zu 6 Monaten vor dem Beginn des Mietzeitraums wird 25% des Mietpreises fällig, bei einer Stornierung zwischen 4 und 6 Monaten vor dem Beginn sind 50% zu zahlen, 2 und 4 Monate vorher 75% und innerhalb der letzten zwei Monate 90%. Bei Annulierung oder Nichterscheinen am Tage des Mietantrittes wird die gesamte Mietsumme fällig.
11. Werden diese Mietvereinbarungen nicht eingehalten, kann das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.