Mietbedingungen Boote
Mietbedingungen Segelboote und Plattbodenschiff
1. Die Boote werden sauber und mit vollständigem Inventar übergeben. Kontrollieren Sie die Boote vor der Abreise.
Beschädigtes oder verlorenes Inventar wird in Rechnung gestellt. Die Boote müssen ebenfalls sauber wieder abgeliefert
werden.
2. Pro Boot muss mindestens eine Person mit ausreichender Segelerfahrung anwesend sein.
3. Segeln bei Windstärke 7 oder höher ist nicht gestattet.
4. Mit den Valken und der Lyts darf man nur in Friesland und Nord Overijssel segeln. Segeln mit dem Fox 22 und die
Plattbodenschiffe am Wattensee nur nach vorheriger Abstimmung .
5. Alle Kosten die während des segelns entstehen, sowie Hafen-, Brücken-, Liege-, Schleusen- oder Schleppgelder sind
Kosten des Mieters. Das gilt auch für die Treibstoffkosten bei den Foxen und den Plattbodenschiffen. Die Treibstoffkosten
bei Polyvalken im Aussenborder gehören zum Mietpreis. Der Verbrauch aus den Kannistern muss in bar hinterlegt werden.
6. Die Boote sind all-risk versichert mit einem eigenen Risiko von € 150 für die Polyfalken, € 250 für die Foxen und € 450 für
die Plattbodenschiffe. Das eigene Risiko gilt pro Unfall! Die Kaution muss nicht bar hinterlegt werden. Es wird eine
Bürgschaft über einer Summe des eigenen Risikos unterschrieben.
7. Der Mieter ist verpflichtet jeden Schadensfall sofort dem Vermieter zu melden.
8. Bei einer Annulierung 6 Monate vor dem Beginn des Mietzeitraums wird 25% der Mietsumme fällig, von 6 bis 4 Monaten
50% der Mietsumme. Von 4 bis 2 Monaten vor dem Beginn 75% der Mietsumme und der letzten zwei Monaten 100%,
wenn es nicht mehr gelingt, die Boote noch anderweitig zu vermieten.
Die Mieter der Boote sind zu jeder Zeit für ihre eigene Sicherheit verantwortlich. Die Zeilboerderij Rufus ist
haftpflichtversichert. Wir können aber keine Haftung für Schäden übernehmen, die aus grober Fahrlässigkeit durch den
Mieter entstehen.