Mietbedingungen Sloepen
Mietbedingungen Segelboote und Plattbodenschiff
1. Die Boote werden sauber und mit vollständigem Inventar übergeben. Kontrollieren Sie die Boote vor der Abreise.
Beschädigtes oder verlorenes Inventar wird in Rechnung gestellt. Die Boote müssen ebenfalls sauber wieder abgeliefert werden.
2. Fahren bei Windstärke 7 oder höher ist nicht gestattet.
3. Mit den Sloepen darf man nur in Friesland und Nord Overijssel fahren.
4. Alle Kosten die während des segelns entstehen, sowie Hafen-, Brücken-, Liege-, Schleusen- oder Schleppgelder sind Kosten des Mieters. Das gilt auch für die Treibstoffkosten bei mehrtägige Miete. Bei Tagesmiete ist Spritt in der Mietpreis drin.
5. Die Boote sind all-risk versichert mit einem eigenen Risiko von € 300. Das eigene Risiko gilt pro Unfall! Die Kaution muss nicht bar hinterlegt werden. Es wird eine Bürgschaft über einer Summe des eigenen Risikos unterschrieben.
6. Der Mieter ist verpflichtet jeden Schadensfall sofort dem Vermieter zu melden.
7. Bei einer Annulierung 6 Monate vor dem Beginn des Mietzeitraums wird 25% der Mietsumme fällig, von 6 bis 4 Monaten 50% der Mietsumme. Von 4 bis 2 Monaten vor dem Beginn 75% der Mietsumme und der letzten zwei Monaten 100%, wenn es nicht mehr gelingt, die Boote noch anderweitig zu vermieten. Die Mieter der Boote sind zu jeder Zeit für ihre eigene Sicherheit verantwortlich. Rufus ist haftpflichtversichert. Rufus übernehmt aber keine Haftung für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit durch den Mieter entstehen.